Glas- und Reifenschutz:
Übernahme der vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten im Schadenfall, die der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird.
Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden keine Leistung vorsieht.